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Halloween 2026: Präfektur des Départements Mosel verschärft Auflagen für mehr Sicherheit

Pyrotechnik, Transport von Kraftstoff: Anlässlich der Halloween-Feierlichkeiten treten in allen Gemeinden des Départements Mosel mehrere befristete Verbote in Kraft. Die Maßnahmen gelten von Freitag, 30. Oktober, 0 Uhr, bis Sonntag, 1. November, 24 Uhr.

Die Redaktion von Radio Tripoint 2 Min. Lesezeit Sierck-Les-Bains
Halloween 2026: Präfektur des Départements Mosel verschärft Auflagen für mehr Sicherheit
© Préfecture Moselle

Kurz vor Halloween verstärkt die Präfektur des Départements Mosel ihre Präventionsmaßnahmen. Mit einem Präfekturerlass vom 26. Oktober 2026 hat Präfekt Pascal Bolot mehrere befristete Einschränkungen angeordnet, um Störungen der öffentlichen Ordnung vorzubeugen und das Risiko von Zwischenfällen an diesem festlichen Wochenende zu begrenzen.

Die Maßnahmen betreffen sämtliche Gemeinden des Départements, auch jene im Dreiländereck.

Böller und Feuerwerk: verschärfte Einschränkungen!

Während der gesamten Geltungsdauer des Erlasses sind Kauf und Verkauf von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2 und F3 verboten.

Auch Besitz, Transport und Verwendung dieser Feuerwerkskörper sind auf öffentlichen Straßen, in Richtung des öffentlichen Raums, an Orten mit großen Menschenansammlungen sowie in deren unmittelbarer Umgebung untersagt.

Eine weitere wichtige Bestimmung: Der Transport von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen aller Kategorien ist in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.

Auch der Transport von Kraftstoff ist betroffen!

Die Präfektur hat zudem ein Verbot für den Transport von Kraftstoff in tragbaren Behältern erlassen.

Kanister, Fässer, Flaschen, Faltkanister oder sonstige Behälter, die zum Transport von Kraftstoff bestimmt sind, fallen unter diese Maßnahme.

Ziel ist es insbesondere, Brandstiftungen und dem gefährlichen Einsatz entzündlicher Stoffe vorzubeugen.

Halloween: Sicherheitsregeln im Überblick!

Über diese befristeten Einschränkungen hinaus erinnern die Behörden auch an bestimmte Regeln, die im öffentlichen Raum gelten.

Wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 150 Euro geahndet werden kann. Auch das Tragen einer Waffe, selbst einer Attrappe, ist verboten und kann strafrechtliche Sanktionen von bis zu drei Jahren Haft und 45.000 Euro Geldstrafe nach sich ziehen.

Ein festliches Wochenende im Zeichen der Verantwortung

Die Bestimmungen sollen es Familien, Kindern und Veranstaltern ermöglichen, die Halloween-Feierlichkeiten unter guten Bedingungen zu genießen.

In den Gemeinden der Region, in denen zu diesem Fest zahlreiche Veranstaltungen stattfinden, bleiben Wachsamkeit und die Einhaltung der Regeln unerlässlich.

Die Präfektur ruft daher alle dazu auf, verantwortungsvoll zu handeln, damit dieses Wochenende ein geselliges und fröhliches Erlebnis bleibt – ohne Ausschreitungen und ohne andere zu gefährden.

Geltungszeitraum: von Freitag, 30. Oktober 2026, 0 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, 24 Uhr.

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